Copyright Karsten Cascais
Hinweis: aus urheberrechtlichen Gründen nur die Zusammenfassungen mit freundlicher Erlaubnis des Berechtigten, der gesamte Beitrag ist erschienen in der Essay-Sammlung: Sein und Werden in der Göttin Schoß
1.Erkenntnis als Wahrnehmung 1
2. Erkenntnis als Grundlage des freien
Willens 2
3 Erkenntnis als Optimierung 3
4 Realitätssinn verschafft keine
allgemeingültige Erkenntnis 5
5 Erkenntnis als Maß für das
Zwangsläufige, nicht aber für die Freiheit
6
6 Erleuchtung durch leibliche Erkenntnis
des Göttlichen 7
Überblick
Als Erkenntnis bezeichnet man den Vorgang
der Bewusstwerdung von aufgrund der Sinne (exogen) oder der Erinnerung
(endogen) oder von beiden zusammen Wahrgenommenem als beurteiltes und gültiges
Ereignis. Wahrnehmung (im engeren Sinn), Beurteilung und Gültigkeit sind Eigenschaften
der Bewusstwerdung, wobei das Urteil sich auch auf bereits Wahrgenommenes (und
auch schon Beurteiltes) bezieht und die Gültigkeit dem Realitätsbewusstsein, mithin der
Vorstellung von Wahrheit, entstammt. Mit der Erkenntnis macht der Mensch sich
das Leben bewusst, worauf auch seine Handlungsfähigkeit beruht. Diese gewinnt
er durch seinen freien Willen, um auf anderes und andere entsprechend der durch
Erkenntnis gewonnenen Ziele einzuwirken. Die Freiheit entstammt der
Bewusstwerdung der allgemeinen Lebenskraft, die der an sich beliebig
gestaltbaren Energie eine bestimmte Richtung gibt, deren universellen
Plastizität sich aber in der Freiheit spiegelt. Eine Erkenntnis bleibt aber
stets eine subjektive Tatsache, da deren Gültigkeit allein auf eine innere
Empfindung des Einzelnen beruht. Ein Austausch von Erkenntnissen mit anderen ist
nur insoweit möglich, als die übereinstimmend bestimmten Symbolen zugeordneten
Bedeutungsinhalte ausreichen, dass bei einem gemeinsamen Zusammenwirken die
verfolgten Ziele erreicht werden. Hierdurch wird die Übereinstimmung von
subjektiven Vorstellungen nur optimiert, aber nicht objektiviert. Denn jenseits
der Grenze der Anforderung zu einem gemeinsamen Bewirken endet jede
Übereinstimmung. Der dem Menschen eigene Realitätssinn ist nicht geeignet, eine
objektiv gültige Erkenntnis zu schaffen.
Denn das Realitätsgefühl ist nur ein Anspruch, der zwar in jedem
Selbstbewusstsein vorhanden ist, jedoch ohne tatsächlich Objektivität zwischen
Einzelnen zu begründen. Es beruht auf der Vorstellung eines vorgegebenen Seins,
ohne dieses aber selbst auch schaffen zu können. Deswegen bleibt Verständigung
nur als Annäherung möglich. Realität und Wahrheit kann der Mensch nur dort
finden, wo er seine Vorstellung von ihnen gewinnt, das ist im allgemeinen Leben
und in der die Welt belebenden allgemeinen Lebenskraft, hier trifft er auf
allgemein Gültiges, das ihm auch die Erkenntnis über sich selbst offenbart. Seiner Erkenntnis aber kann sich nur das
erschließen, was zwangsläufig ist, wie das Werden nur in Formen der
Zwangsläufigkeit einer Prozesswirksamkeit erfolgt. Das eigentliche Allgemeine, wie etwa die universelle
Plastizität der Energie, entzieht sich nicht anders als das Sein selbst
jeglicher Erkenntnis (durch Wahrnehmung, Beurteilung und Geltung). Wahrgenommen
werden kann nur das Wirkende, das aber immer einer prozessualen
Zwangsläufigkeit folgt. Ein real Allgemeines selbst, wie ein Göttliches also, wäre
nur durch Offenbarung erlebbar. Erkenntnis kann nur die Zwangsläufigkeit der
das Leben bewirkenden Prozesse, mit der die dem Werden zugrunde liegenden Information
umgesetzt werden muss, begreifen. Nur wenn sie auf Allgemeines, wie es dem
Menschen in der allgemeinen Lebenskraft entgegentritt, trifft, könnte der
Mensch Erkenntnis (im weiteren und nicht technischen Sinn) durch Offenbarung
außerhalb aller Denkgesetzlichkeit gewinnen. In der leiblichen Vereinigung
offenbart sich ihm die Richtung der die Welt belebenden Kraft, mithin,
zumindest je nach Definition, ein Göttliches.
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